Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von „Clevads“, Inh. Tobias Düring, Beim Schlump 24, D-20144 Hamburg (nachfolgend: Clevads)
Gültig ab 01. Dezember 2021

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Clevads stellt anderen Unternehmen für deren Suchmaschinenwerbung Software über das Internet zur Verfügung (nachfolgend: SaaS).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen Clevads und dem Nutzer der SaaS (nachfolgend: Kunde).

1.3 Sofern nicht ausdrücklich in Schriftform anders vereinbart, gelten diese AGB unter Ausschluss jeglicher Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbauen möchte oder die durch Handelsbrauch, Gewohnheit, oder Praxis impliziert sind.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1 Der Kunde erwirbt für das vereinbarte Entgelt ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich bis zum Vertragsende befristetes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die SaaS.

2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil von Clevads bzw. der SaaS zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus darf der Kunde die SaaS weder zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch versuchen, ihren Quellcode zu extrahieren.

2.3 Die Nutzung von Marken, Markenelementen oder Logos von Clevads, bedarf der schriftlichen Genehmigung.

2.4 Die SaaS ist mindestens mit den gängigen Versionen des Webbrowsers Google Chrome kompatibel.

2.5 Der Austausch zwischen Clevads und dem Kunden über neue SaaS-Funktionen und Verbesserung der bestehenden SaaS-Funktionen ist von Clevads angestrebt, ist aber nicht von Clevads geschuldet. Clevads unterstützt den Kunden in den ersten zwei Monaten, ab dem der Kunde einen Zugang zur SaaS erhalten hat, beim Einsatz der SaaS und stellt eine Dokumentation für die SaaS inklusive Tipps für ihre Funktionen für den Kunden zur Verfügung. Betreuungsleistungen darüber hinaus sind von Clevads nicht geschuldet.

2.6 Eine Zeitersparnis mit dem Einsatz von Clevads ist von Clevads nicht geschuldet. Der Kunde erkennt an, dass die notwendige Zeit u. a. vom Anwendungsfall und vom Nutzer und seiner Erfahrung abhängen.

2.7 Die Erreichung eines bestimmten Erfolgs unter dem Einsatz von Clevads, wie z. B. Ziele hinsichtlich des Umsatzes, der Kosten, der Conversions, der Klicks, der Impressionen oder anderer Werte, ist von Clevads nicht geschuldet.

2.8 Sofern in einer Präsentation oder in einer Bewerbung der Clevads-Dienstleistungen beispielhafte Kennzahlen präsentiert werden, sind diese zu keinem Zeitpunkt vereinbarter Vertragsinhalt oder ein von Clevads an den Kunden geschuldeter Erfolg.

2.9 Clevads ist nicht verpflichtet die SaaS, Teile der SaaS oder zusätzliche SaaS-Funktionen probeweise oder kostenlos zur etwaigen Verwendung zur Verfügung zu stellen.

3. VERFÜGBARKEIT

3.1 Clevads stellt dem Kunden die SaaS 24 Stunden an jedem Tag während der Vertragslaufzeit (s. Punkt 6. Vertragslaufzeit und Kündigung) zur Verfügung.

3.2 Clevads gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS von 98 % im Kalenderjahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht von Clevads zu vertreten sind, nicht zu erreichen ist (z. B. höhere Gewalt, durch Dritte verursachte Server-Ausfälle, Ausfälle oder Überlastung des Internet bzw. der Kommunikationsnetze etc.).

3.3 Die Verfügbarkeit kann ferner durch Wartungsarbeiten an der SaaS und Updates von der SaaS eingeschränkt sein. Diese Ausfallzeiten werden im zumutbaren Rahmen nicht bei der Berechnung der Erreichbarkeit berücksichtigt, wenn Clevads diese dem Kunden mindestens 3 Werktage vorab und inklusive ihrer Dauer mitteilt.

3.4 Wartungsarbeiten an der SaaS und Updates von der SaaS werden in der Regel am letzten Sonntag eines Monats zwischen 12 und 22 Uhr umgesetzt.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Bevor der Kunde die von Clevads erstellten SEA-Kampagnen hochlädt (z. B. ein Google Ads Upload), wird der Kunde die von Clevads erstellten SEA-Kampagnen überprüfen und ggf. Anpassungen vornehmen. Für die Korrektheit der SEA-Kampagnen-Uploads trägt der Kunde die Verantwortung.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich die ersten zwei Monaten, ab Erhalt des SaaS-Zugangs, zu nutzen, um sich mit Hilfe von Clevads mit den Funktionen der SaaS vertraut zu machen und in dieser Zeit alle seine Fragen in Bezug auf die SaaS-Funktionen zu klären. Die Einarbeitung von Mitarbeitern des Kunden in die SaaS wird danach vom Kunden selber vorgenommen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Logindaten und Passwörter die ihm zur Nutzung der SaaS von Clevads zur Verfügung gestellt worden sind, sicher zu verwahren und nicht an Dritte auszuhändigen. Im Falle eines Verlustes oder der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Weitergabe dieser Daten hat der Kunde dies Clevads umgehend in Textform (E-Mail genügt) mitzuteilen.

4.4 Damit sichergestellt wird, dass ehemaligen Mitarbeiter des Kunden, die Passwörter für den SaaS-Zugang nicht weiter nutzen können, veranlasst der Kunde die umgehende Änderung von betroffenen Passwörtern, sobald ein Mitarbeiter des Kunden mit Kenntnis eines Clevads Passworts den Kunden verlässt.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich einmal im Jahr das Passwort für sein SaaS-Login mit einem starken Passwort zu erneuern. Hinweise über starke Passwörter können z. B. beim Bundesamt für Sicherheit nachgelesen werden: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/Passwoerter/passwoerter_node.html.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige, im Zusammenhang mit der Zahlung entstehende Fremdwährungsentgelte oder sonstige Transaktionskosten selbst zu bezahlen und nicht an Clevads weiterzuleiten.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich mindestens wöchentlich, Sicherheitskopien derjenigen Daten anzufertigen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von Clevads stehen.

4.8 Sofern der Kunde Vereinbarungen mit Clevads kündigt, ist der Kunde für etwaige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

5. HAFTUNG

5.1 Ansprüche des Kundens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Clevads beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht haben und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Clevads nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Die Haftung von Clevads nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

5.4 Clevads haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Lizenzgeber zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

5.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Clevads im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.6 Dem Kunden ist bewusst, dass mit „Alpha“ oder „Beta“ gekennzeichnete Funktionen der SaaS Mängel aufweisen können. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen richtet sich die Haftung von Clevads für die Alpha- und Beta-Funktionen der SaaS nach den §§ 599, 600 BGB.

5.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Clevads.

5.8 Der Kunde hält Clevads für alle nachteiligen Folgen und Schäden schad- und klaglos, die aus von dem Kunden nicht geleistete Pflichten (s. Punkt 4. Pflichten des Kunden) resultieren.

5.9 Sofern in zur Verfügung gestellter SaaS oder sonstigen Onlineservices Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten sind, haftet Clevads nicht für diese Inhalte.

5.10 Clevads haftet nicht für die Erreichung des vom Kunden beabsichtigten Kampagnenerfolgs, sondern nur für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.

5.11 Der von Clevads zu leistende Schadenersatzbetrag ist auf die Höhe eines vom Kunden an Clevads geleisteten Jahresentgelts begrenzt.

6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Diese AGB gelten als vereinbart sobald ein Vertrag in Schriftform zwischen dem Kunden und Clevads unterzeichnet worden ist oder sobald der Kunde sich erstmals in die SaaS eingeloggt hat.

6.2 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Preisliste oder dem in Schriftform gefassten Vertrag. Ist keine Mindestvertragslaufzeit festgesetzt gilt die Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten.

6.3 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Clevads kann von beiden Seiten erstmals unter Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das gesetzliche Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

6.4 Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Erklärungsempfänger in Textform (E-Mail genügt) maßgebend (siehe clevads.com/impressum.html für die Kontaktdaten).

6.5 Sofern dem Kunden die SaaS, Teile der SaaS oder zusätzliche SaaS-Funktionen probeweise oder kostenlos, ohne eine Angabe der Dauer von Clevads zur etwaigen Verwendung zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend: Testphase), gilt eine Nutzungsdauer von 14 Tagen als vereinbart.

7. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

7.1 Ungeachtet eines etwaigen Rechts auf ordentliche Kündigung kann jede der Parteien das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen. Als wichtige Gründe, die Clevads zur vorzeitigen Auflösung berechtigen, gelten insbesondere:

7.1.1 die vertragswidrige Nutzung der SaaS durch den Kunden trotz Abmahnung von Clevads,

7.1.2 die Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch den Kunden trotz Mahnung von Clevads.

7.1.3 bei Widerspruch des Kunden bezüglich AGB-Änderungen, wenn nach 45 Tagen nach diesem Widerspruch keine Einigung zu den geänderten AGB zustande gekommen ist.

8. PREISE, RECHNUNG, FOLGEN DES ZAHLUNGSVERZUGS

8.1 Preise und die Zahlungsmodalitäten für die vom Kunden von Clevads in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus der Preisliste oder einem in Schriftform gefassten Vertrag.

8.2 Die Rechnungen werden dem Kunden an die im Vertrag genannte oder in der SaaS hinterlegte E-Mail-Adresse für die Rechnungstellung gesendet.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von Clevads 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

8.4 Clevads ist berechtigt, bei qualifiziertem Zahlungsverzug des Kunden die Erbringung der eigenen Leistung und/oder die Funktionalität der verwendeten oder zur Verfügung gestellten SaaS auszusetzen, bis vom Kunden sämtliche rückständige Entgelte vollumfänglich geleistet wurden. Ein qualifizierter Zahlungsverzug liegt vor, wenn Entgelte oder Teile davon trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch Clevads nicht fristgerecht geleistet wurden.

8.5 Sofern der Kunde mit einer vereinbarten (Teil)zahlung in Verzug gerät, ist Clevads berechtigt, pro Jahr Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie Mahnspesen und der Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung bleiben hiervon unberührt.

8.6 Befindet sich der Kunde im qualifizierten Zahlungsverzug (s. Punkt 8.4) ist Clevads berechtigt, die sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund zu erklären.

8.7 Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.

9. REFERENZWERBUNG

Der Kunde erlaubt Clevads, den Firmennamen des Kunden und das Firmenlogo des Kunden als Referenz zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich zu nennen und abzubilden. Dies gilt insbesondere für die Internetauftritte von Clevads und für Präsentationen von Clevads und Werbemittel von Clevads. Diese an Clevads eingeräumte Berechtigung zur Vornahme von Referenzwerbung bleibt auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Clevads bestehen. Der Kunde kann diese Berechtigung jederzeit schriftlich für die Zukunft widerrufen.

10. VERTRAULICHKEIT

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, als vertraulich gekennzeichnete Informationen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln, angemessen zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Mitarbeiter und extern beigezogene sind zu dieser Vertraulichkeitsvereinbarung zu verpflichten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung erstreckt sich auf sämtliche von Clevads übermittelte oder zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen (z. B. Präsentationen, Verträge, Angebote, Preislisten). Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Informationen die öffentlich bekannt sind.

11. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

11.1 Clevads ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern, um beispielsweise geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen oder neue / veränderte Leistungen miteinzubeziehen.

11.2 Der Kunde wird in Textform (E-Mail genügt) spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht bis 7 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widerspricht. Über dieses Widerspruchsrecht wird Clevads den Kunden auch in der Information über die Änderungen hinweisen. Die Frist für den Widerspruch ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei Clevads eingeht.

12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

12.1 Zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss solcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen als vereinbart.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien ist Hamburg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Diese AGB ersetzen alle früheren AGB zwischen dem Kunden und Clevads.

13.2 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ergänzungen und Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, sofern in diesen AGB nichts abweichendes geregelt ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf Textformerfordernis.

13.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen dem Kunden und Clevads vereinbarten Vertrages nicht rechtswirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen dem Kunden und Clevads vereinbarten Vertrages nicht berührt („Salvatorische Klausel“). An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder – bei Fehlen einer solchen Vorschrift – eine Regelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.